Grundsatzerklärung zu Menschenrechten
Die Steffers GmbH & Co. KG ist als Dienstleistungsunternehmen in der Bürobranche mit ca. 70 Mitarbeitern an den Standorten Münster und Ochtrup seit über 75 Jahren tätig. Das Unternehmen ist ein Familienbetrieb und wird in der dritten Generation von Frau Tanja Steffers geleitet.
Gemäß unserem Motto: kompetenz: büro
Sind wir spezialisiert in den Bereichen Büromöbel, Bürobestuhlung sowie Printsysteme / Lösungen, IT und Büromaterial.
Wir richten wir unsere Geschäftsaktivitäten danach aus, den Bedürfnissen unserer Kunden, des Unternehmens, der Mitarbeiter/innen und der Umwelt gerecht zu werden, nachhaltige Lösungen anzubieten und auf nachhaltige Weise erste Wahl als Lieferant, Arbeitgeber und Dienstleister zu werden.
Wir unterstützen die 10 Prinzipien des UN Global COMPACT.
MENSCHENRECHTE
Prinzip 1: Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten;
Prinzip 2: Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.
ARBEITSNORMEN
Prinzip 3: Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf
Kollektivverhandlungen wahren;
Prinzip 4: Unternehmen sollen für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit eintreten;
Prinzip 5: Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten;
Prinzip 6: Unternehmen sollen für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten.
UMWELT
Prinzip 7: Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen;
Prinzip 8: Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern;
Prinzip 9: Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen.
KORRUPTIONSPRÄVENTION
Prinzip 10: Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.
1. UNSERE VERPFLICHTUNG
Die Achtung der Menschenrechte ist ein Grundwert der Steffers GmbH & Co. KG. Wir bekennen uns zur Achtung aller international anerkannten Menschenrechte, die für unsere Betriebsabläufe relevant sind, und stützen unsere Grundsatzerklärung zu Menschenrechten auf
- die zehn Prinzipien des UN Global Compact
- die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN)
- die vier grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labor Organization ILO)
- die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGC)
- die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen.
- die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau
- die UN-Kinderrechtskonvention
- den NAP Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte
Wir glauben, dass diese Rechte allen Menschen eigen sind und bekennen uns dazu, dass sie miteinander verbunden, voneinander abhängig und unteilbar sind. Während Staaten die Pflicht haben, Menschenrechte zu schützen, erkennen wir an, dass Unternehmen die Verantwortung haben, Menschenrechte zu achten.
2. GELTUNGSBEREICH
Diese Grundsatzerklärung gilt für unsere Mitarbeiter in allen Unternehmensbereichen. Mit diesen Standards verpflichten wir alle Mitarbeiter weltweit, sich gegenüber Kollegen, Partnern und Gemeinschaften angemessen und rechtmäßig zu verhalten. Wir erwarten von unseren Partnern, dass sie unsere Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte an ihre Geschäftspartner weitergeben und dass sie ethisch einwandfrei agieren und mit Integrität handeln.
3. GRUNDLEGENDE UND PRIMÄRE MENSCHENRECHTE
Bei unserer Unternehmenstätigkeit konzentrieren wir uns auf die folgenden Menschenrechte:
- Zwangsarbeit
Wir lehnen jede Form der Zwangsarbeit ab.
Arbeit muss stets freiwillig geleistet werden. Wir dulden keine Form der Zwangsarbeit, einschließlich Schuldknechtschaft, Arbeitsverpflichtung, Militärarbeit, moderner Formen der Sklaverei und jeder Form des Menschenhandels. - Kinderarbeit
Wir lehnen jede Form der Kinderarbeit ab.
Wir beschäftigen keine Kinder unter dem gesetzlichen Mindestbeschäftigungsalter. Mitarbeiter unter 18 Jahren verrichten Arbeiten nur gemäß den gesetzlichen Anforderungen(z. B hinsichtlich der Arbeitszeiten und -bedingungen) und vorbehaltlich der Anforderungen inBezug auf Bildung und Ausbildung. - Arbeitsbedingungen
- Vergütung und zusätzliche Leistungen: Die Vergütung unsere Mitarbeiter entspricht den lokalenBranchen-und Arbeitsmarktstandards, der Mindestlohngesetzgebung und steht in Einklang mit den Bedingungen der geltenden Tarifverträge, sofern solche bestehen. Wir bezahlen die Beschäftigten zeitnah und vermitteln eindeutig die Grundlage, auf Basis derer die Beschäftigten bezahlt werden.
- Arbeitszeit: Wir halten uns an alle geltenden lokalen Gesetze bezüglich Arbeitszeiten, einschließlich Überstunden, Ruhepausen und bezahltem Erholungsurlaub.
- Arbeitsschutz: Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden unserer Mitarbeiter sind für uns von größter Bedeutung. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz bieten wir ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld,um die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten, Dritte zu schützen und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.
- Datenschutz
Wir respektieren die Privatsphäre aller Personen und die Vertraulichkeit aller personenbezogenen Daten, die wir über sie vorliegen haben. Die Datenschutzrichtlinie der Steffers GmbH & Co. KG bietet angemessene Schutzvorkehrungen für die Übermittlung von personenbezogenen Daten der Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten. Das Datenschutzmanagement gewährleistet die Einhaltung der jeweiligen Datenschutzbestimmungen. - Umwelt
Wir sind dem Umweltschutz verpflichtet. Wir sind uns bewusst, dass unsere Geschäftsaktivitäten sich auf die Umwelt und das Klima auswirken. Wir Maßnahmen ergriffen, um diese Auswirkungen zu minimieren. Zum Beispiel die Installation von PV-Anlagen, sukzessive Umstellung der KFZ-Flotte auf Elektro- und Hybridfahrzeuge.
4. RECHTSMITTEL- UND BESCHWERDEMECHANISMUS
Wird festgestellt, dass ein Risiko besteht, dass unsere Geschäftsaktivitäten negative Auswirkungen auf die Menschenrechte verursachen oder mitverursachen, bestärken wir unsere Mitarbeiter, vermutete Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung zu Menschenrechten an die Personalabteilung zu melden. Unsere Partner und Dritte haben die Möglichkeit, über Webformulare auf www.steffers.de potenzielle Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung zu Menschenrechten zu melden.
5. FOLGEN VON VERSTÖSSEN
Bei Meldungen über Verstöße ergreifen wir angemessene Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Klärung. Wir werden Korrekturmaßnahmen ergreifen. Zivil- und strafrechtliche Konsequenzen hängen davon ab, wie und unter welchen Umständen eine Person gegen diese Grundsatzerklärung verstoßen hat. Wird ein Verstoß gegen Rechtsvorschriften nachgewiesen, behalten wir uns das Recht vor, die Angelegenheit zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.
6. FÜHRUNG
Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung wird von der Geschäftsführung und den Teamleitern der Unternehmensbereiche gesteuert. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder Bereich unseres Unternehmens sich über die eigene Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und ihre alltägliche Umsetzung im Klaren ist.
7. SENSIBILISIERUNG
Wir werden diese Richtlinie weiter kommunizieren und unsere Mitarbeiter und Partner sensibilisieren und informieren. Bei Bedarf werden wir unseren Mitarbeitern Schulungen zu Menschenrechtsthemen anbieten.
8. MONITORING/ENTWICKLUNG
Wir prüfen den Fortschritt bei der Umsetzung dieser Grundsatzerklärung in den Geschäftsaktivitäten der Steffers GmbH & Co. KG und bewerten regelmäßig, ob und wie wir unseren Ansatz im Umgang mit den Menschenrechten optimieren können.
Diese Grundsatzerklärung zu Menschenrechten wurde am 09. Oktober 2023 von der Geschäftsführung der Steffers GmbH & Co. KG verabschiedet.