Grundsatzerklärung zu Menschenrechten

Die Steffers GmbH & Co. KG ist als Dienstleistungsunternehmen in der Bürobranche mit ca. 70 Mitarbeitern an den Standorten Münster und Ochtrup seit über 75 Jahren tätig. Das Unternehmen ist ein Familienbetrieb und wird in der dritten Generation von Frau Tanja Steffers geleitet.

Gemäß unserem Motto: kompetenz: büro
Sind wir spezialisiert in den Bereichen Büromöbel, Bürobestuhlung sowie Printsysteme / Lösungen, IT und Büromaterial.

Wir richten wir unsere Geschäftsaktivitäten danach aus, den Bedürfnissen unserer Kunden, des Unternehmens, der Mitarbeiter/innen und der Umwelt gerecht zu werden, nachhaltige Lösungen anzubieten und auf nachhaltige Weise erste Wahl als Lieferant, Arbeitgeber und Dienstleister zu werden.

Wir unterstützen die 10 Prinzipien des UN Global COMPACT.

MENSCHENRECHTE
Prinzip 1: Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten;
Prinzip 2: Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.
ARBEITSNORMEN
Prinzip 3: Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf
Kollektivverhandlungen wahren;
Prinzip 4: Unternehmen sollen für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit eintreten;
Prinzip 5: Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten;
Prinzip 6: Unternehmen sollen für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten.
UMWELT
Prinzip 7: Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen;
Prinzip 8: Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern;
Prinzip 9: Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen.
KORRUPTIONSPRÄVENTION
Prinzip 10: Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.

1. UNSERE VERPFLICHTUNG

Die Achtung der Menschenrechte ist ein Grundwert der Steffers GmbH & Co. KG. Wir bekennen uns zur Achtung aller international anerkannten Menschenrechte, die für unsere Betriebsabläufe relevant sind, und stützen unsere Grundsatzerklärung zu Menschenrechten auf

  • die zehn Prinzipien des UN Global Compact
  • die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN)
  • die vier grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labor Organization ILO)
  • die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGC)
  • die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen.
  • die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau
  • die UN-Kinderrechtskonvention
  • den NAP Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

Wir glauben, dass diese Rechte allen Menschen eigen sind und bekennen uns dazu, dass sie miteinander verbunden, voneinander abhängig und unteilbar sind. Während Staaten die Pflicht haben, Menschenrechte zu schützen, erkennen wir an, dass Unternehmen die Verantwortung haben, Menschenrechte zu achten.

2. GELTUNGSBEREICH

Diese Grundsatzerklärung gilt für unsere Mitarbeiter in allen Unternehmensbereichen. Mit diesen Standards verpflichten wir alle Mitarbeiter weltweit, sich gegenüber Kollegen, Partnern und Gemeinschaften angemessen und rechtmäßig zu verhalten. Wir erwarten von unseren Partnern, dass sie unsere Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte an ihre Geschäftspartner weitergeben und dass sie ethisch einwandfrei agieren und mit Integrität handeln.

3. GRUNDLEGENDE UND PRIMÄRE MENSCHENRECHTE

Bei unserer Unternehmenstätigkeit konzentrieren wir uns auf die folgenden Menschenrechte:

  • Zwangsarbeit
    Wir lehnen jede Form der Zwangsarbeit ab.
    Arbeit muss stets freiwillig geleistet werden. Wir dulden keine Form der Zwangsarbeit, einschließlich Schuldknechtschaft, Arbeitsverpflichtung, Militärarbeit, moderner Formen der Sklaverei und jeder Form des Menschenhandels.

  • Kinderarbeit
    Wir lehnen jede Form der Kinderarbeit ab.
    Wir beschäftigen keine Kinder unter dem gesetzlichen Mindestbeschäftigungsalter. Mitarbeiter unter 18 Jahren verrichten Arbeiten nur gemäß den gesetzlichen Anforderungen(z. B hinsichtlich der Arbeitszeiten und -bedingungen) und vorbehaltlich der Anforderungen inBezug auf Bildung und Ausbildung.

  • Arbeitsbedingungen

    • Vergütung und zusätzliche Leistungen: Die Vergütung unsere Mitarbeiter entspricht den lokalenBranchen-und Arbeitsmarktstandards, der Mindestlohngesetzgebung und steht in Einklang mit den Bedingungen der geltenden Tarifverträge, sofern solche bestehen. Wir bezahlen die Beschäftigten zeitnah und vermitteln eindeutig die Grundlage, auf Basis derer die Beschäftigten bezahlt werden.
    • Arbeitszeit: Wir halten uns an alle geltenden lokalen Gesetze bezüglich Arbeitszeiten, einschließlich Überstunden, Ruhepausen und bezahltem Erholungsurlaub.
    • Arbeitsschutz: Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden unserer Mitarbeiter sind für uns von größter Bedeutung. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz bieten wir ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld,um die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten, Dritte zu schützen und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.

  • Datenschutz
    Wir respektieren die Privatsphäre aller Personen und die Vertraulichkeit aller personenbezogenen Daten, die wir über sie vorliegen haben. Die Datenschutzrichtlinie der Steffers GmbH & Co. KG bietet angemessene Schutzvorkehrungen für die Übermittlung von personenbezogenen Daten der Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten. Das Datenschutzmanagement gewährleistet die Einhaltung der jeweiligen Datenschutzbestimmungen.

  • Umwelt
    Wir sind dem Umweltschutz verpflichtet. Wir sind uns bewusst, dass unsere Geschäftsaktivitäten sich auf die Umwelt und das Klima auswirken. Wir Maßnahmen ergriffen, um diese Auswirkungen zu minimieren. Zum Beispiel die Installation von PV-Anlagen, sukzessive Umstellung der KFZ-Flotte auf Elektro- und Hybridfahrzeuge.

4. RECHTSMITTEL- UND BESCHWERDEMECHANISMUS

Wird festgestellt, dass ein Risiko besteht, dass unsere Geschäftsaktivitäten negative Auswirkungen auf die Menschenrechte verursachen oder mitverursachen, bestärken wir unsere Mitarbeiter, vermutete Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung zu Menschenrechten an die Personalabteilung zu melden. Unsere Partner und Dritte haben die Möglichkeit, über Webformulare auf www.steffers.de potenzielle Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung zu Menschenrechten zu melden.

5. FOLGEN VON VERSTÖSSEN

Bei Meldungen über Verstöße ergreifen wir angemessene Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Klärung. Wir werden Korrekturmaßnahmen ergreifen. Zivil- und strafrechtliche Konsequenzen hängen davon ab, wie und unter welchen Umständen eine Person gegen diese Grundsatzerklärung verstoßen hat. Wird ein Verstoß gegen Rechtsvorschriften nachgewiesen, behalten wir uns das Recht vor, die Angelegenheit zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.

6. FÜHRUNG

Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung wird von der Geschäftsführung und den Teamleitern der Unternehmensbereiche gesteuert. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder Bereich unseres Unternehmens sich über die eigene Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und ihre alltägliche Umsetzung im Klaren ist.

7. SENSIBILISIERUNG

Wir werden diese Richtlinie weiter kommunizieren und unsere Mitarbeiter und Partner sensibilisieren und informieren. Bei Bedarf werden wir unseren Mitarbeitern Schulungen zu Menschenrechtsthemen anbieten.

8. MONITORING/ENTWICKLUNG

Wir prüfen den Fortschritt bei der Umsetzung dieser Grundsatzerklärung in den Geschäftsaktivitäten der Steffers GmbH & Co. KG und bewerten regelmäßig, ob und wie wir unseren Ansatz im Umgang mit den Menschenrechten optimieren können.

Diese Grundsatzerklärung zu Menschenrechten wurde am 09. Oktober 2023 von der Geschäftsführung der Steffers GmbH & Co. KG verabschiedet.

 

 

Melden Sie Verstöße gegen ethische und Compliance Richtlinien

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, potenzielle Verstöße gegen unsere ethischen und Compliance Richtlinien zu melden, wie zum Beispiel Bestechung, Kinderarbeit, Diskriminierung etc.

Für Beschwerden über Ihre Bestellungen oder Ihr Kundenerlebnis wenden Sie sich bitte an unseren Innendienst a.voehringer@steffers.de oder die Geschäftsleitung per E-Mail an t.steffers@steffers.de.

Wir halten uns sowohl an geltende Gesetze sowie an unsere internen Compliance Richtlinien. Wie dort dargelegt, erwarten wir auch von unseren Geschäftspartner*innen, dass sie im Einklang mit dem Gesetz handeln und sich nach ethischen Standards richten. Um Verstößen einerseits vorzubeugen und andererseits angemessen reagieren zu können, bieten wir sowohl Mitarbeitenden als auch außenstehenden Personen die Möglichkeit, mögliche Verstöße - auch anonym - gegen unsere Richtlinien zu melden.

Die Hinweisgeberschutzplattform wird extern gehostet und steht rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr verfügbar.

Alle Meldungen gehen direkt bei Steffers anonym ein. Sollten Sie jedoch wünschen, das Anliegen direkt vorzubringen, können auch Sie sich auch eine Person Ihres Vertrauens wenden.

1. Ablauf des Beschwerdeverfahrens

Was kann gemeldet werden?

Sie können schwerwiegende rechtliche oder ethische Verstöße melden, unter anderem folgende Fälle:

  • Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung
  • Alle Formen der Sklaverei
  • Korruption & Bestechung
  • Kinderarbeit
  • Diskriminierung und (sexuelle) Belästigung
  • Vernachlässigung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Veruntreuung
  • Erpressung
  • Zwangsarbeit
  • Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Umweltschäden
  • Diebstahl

Sowie alle anderen Menschenrechts- und Umweltverstöße, die hier nicht aufgeführt sind.

Wie werden die Meldungen bearbeitet?

Alle Meldungen werden von der Geschäftsleitung entgegengenommen.

Alle Hinweisgeber*innen erhalten nach Einreichung der Meldung innerhalb von sieben (14) Werktagen eine Empfangsbestätigung.

Alle Hinweise werden untersucht. Können selbige als begründet eingestuft werden, werden geeignete Maßnahmen zur Behebung des Verstoßes eingeleitet. Hinweisgeber*innen erhalten innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Meldung eine Information über den aktuellen Stand des Sachverhalts.

Wie kann ich eine anonyme Meldung einreichen?

Um die Anonymität zu gewährleisten, muss Folgendes beachtet werden:

Reichen Sie die Meldung nach Möglichkeit nicht von einem Gerät ein, das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.

Wenn Sie die Web-Version verwenden, können Sie über den QR-Code oder durch Kopieren und Einfügen der URL-Adresse in einem Internetbrowser direkt auf das System zugreifen, ohne dass Sie auf einen Link klicken müssen.

Übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Steffers behandelt jede Meldung vertraulich und toleriert keine Diskriminierung oder Bestrafungen von Personen, die in gutem Glauben Beschwerden über die Einhaltung von Vorschriften vorbringen. Benachteiligungen und Bestrafungen an sich stellen einen Verstoß gegen unsere ethischen Standards dar und werden entsprechend geahndet.

Weitere Informationen darüber, wie man eine Meldung einreicht

Wenn Sie das Whistleblowing-System nutzen, erhalten Sie eine eindeutige Zugangskennung und können Ihr eigenes Passwort erstellen.

Bitte merken Sie sich beides, denn Sie können die Anmeldedaten nicht zurücksetzen! Über dieses Postfach wird im Folgenden die gesamte Kommunikation stattfinden - auch wenn Sie sich dafür entscheiden, anonym bleiben zu wollen. Hier besteht die Möglichkeit, weitere Informationen einzureichen, offene Fragen zu beantworten und aktuelle Informationen zu Ihrer Meldung zu erhalten.

Beim Absenden der Meldung können Sie wählen, ob Sie durch das Öffnen eines sicheren Postfachs für Rückfragen zur Verfügung stehen möchten.

Wir empfehlen Ihnen, diese Option zu wählen, da die verschiedenen Sachverhalte möglicherweise nicht endgültig ohne Ihr weiteres Zutun geklärt werden können.

https://customer-portal.smartintegrityplatform.com/DE/steffers-307/third-party/reporting-channel

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Standort Münster
Haus Uhlenkotten 26
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